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Förderfonds Bürgerengagement der Stadt Wolfsburg
Angaben zur Bankverbindung
Angaben zur Fördermaßnahme
Vertragsabschlüsse (hierzu zählen unter anderem auch Anmeldungen, Überweisungen von Lehrgangsgebühren, Aufträge und Einkäufe) zur Umsetzung der Fördermaßnahme werden erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides eingegangen. Die Maßnahme ist nicht förderungsfähig, wenn sie schon begonnen wurde.
Für die Maßnahme wurden noch keine Mittel aus dem Förderfonds beantragt. Andere städtische Fördermöglichkeiten für diese Maßnahme wurden und werden nicht in Anspruch genommen. Die beantragte Fördersumme wird ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet. Sie kommt ausschließlich Personen, Vereinigungen und Initiativen zu Gute, die in der Stadt Wolfsburg engagiert sind.
Rückfragen:
Stadt Wolfsburg
Stabsstelle Ehrenamt
Koordinierungsstelle Bürgerengagement
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe A in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 11 und Artikel 7 DSGVO
Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird dadurch nicht berührt.
Sie können den Widerruf der Stadt Wolfsburg, Bürgerengagement, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg postalisch, per Fax: 05361-28 2100 oder per E-Mail: engagiert@stadt.wolfsburg.de mitteilen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
Mit dem Absenden des Antrages bestätigen Sie, dass Sie die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen haben, Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und Ihnen bekannt ist, dass Sie zu Unrecht erhaltene Fördergelder zurückzahlen müssen.
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