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Urkundenanforderung für eine Sterbeurkunde
oder Abschrift aus dem Sterberegister
Angaben zur antragstellenden Person
Erläuterung der notwendigen Anlagen
Bei der Auswahl "Enkelkind": Ihre Geburtsurkunde sowie die Geburtsurkunde der Person, die Elternteil der beantragenden Person und Kind der zu beurkundenden Person ist, ist zwingend erforderlich.
Bei der Auswahl "Kind": Ihre Geburtsurkunde ist zwingend erforderlich.
Bei der Auswahl "Verheiratete Person": Ihre Eheurkunde ist zwingend erforderlich.
Bei der Auswahl: "Verpartnerte Person": Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ist zwingend erforderlich.
Angaben zur beurkundeten Personen
Sterbeurkunde Standard (DIN A4)
Sterbeurkunde für Stammbuch (DIN A5)
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag (international)
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Standesamt
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg