Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Bewerbung für das Amt einer Schiedsperson
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg

Bewerbung für das Amt einer Schiedsperson

Angaben zur Person
Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter

(Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG) vom 01.12.1989

§ 3
1.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
2.
Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
3.
In das Amt soll nicht berufen werden,
1.
wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2.
wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3.
wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Erklärung
Seite 1 von 2
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Bewerbung für das Amt einer Schiedsperson
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 11 und Artikel 7 DSGVO

Hinweis: Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten wird dadurch nicht berührt. Sie können den Widerruf postalisch oder per E-Mail an rat-service@stadt.wolfsburg.de mitteilen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
Seite 2 von 2