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Sanierungsrechtliche Genehmigung
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Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
Geschäftsbereich / Aktenzeichen

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung

nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
Angaben zur antragstellenden Person
Name / Firma *
Vorname *
Straße *
Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Telefon *
Fax
E-Mail
Eigentümerin / Eigentümer oder Erbbauberechtigte / Erbbauberechtigter des im Sanierungsgebiet
liegenden Grundstücks (wenn nicht antragstellende Person)
Name / Firma
Vorname
Straße
Hausnummer
PLZ
Ort
Telefon
Fax
E-Mail

Für folgendes Vorhaben bzw. folgenden Rechtsvorgang wird eine sanierungsrechtliche Genehmigung beantragt:

1.
Bitte mitbringen: Bauantragsunterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen, Ansichtszeichnungen etc.)
2.
Bitte mitbringen: Planungsunterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen und / oder Ansichtszeichnungen - abhängig vom Vorhaben)
3.
Bitte mitbringen: Planungsunterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen und / oder Ansichtszeichnungen - abhängig vom Vorhaben)
4.
Bitte mitbringen: Miet- / Pachtvertrag, Grundriss mit Lage des betroffenen Objekts im Gebäude
5.
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
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Sanierungsrechtliche Genehmigung
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6.
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
7.
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
8.
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
9.
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
10.
Grundstück
Straße *
Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Gemarkung *
Flur
Flurstücknummer
Beschreibung der Maßnahme
Die Genehmigung nach § 144 BauGB wird - wie nachfolgend beschrieben - für das Vorhaben / die sonstigen Maßnahmen / den Rechtsvorgang beantragt. *
Dem Antragsteller ist bekannt, das die sanierungsrechtliche Genehmigung versagt werden kann, wenn das beabsichtigte Vorhaben in irgendeiner Form die Durchführung der Sanierung bzw. das Erreichen der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsziele unmöglich macht oder wesentlich erschwert wird oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde (§ 145 Abs. 2 BauGB).

Weiterhin ist bekannt, dass eine sanierungsrechtliche Genehmigung auch unter Auflage, Befristung und Bedingung erteilt oder vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrages abhängig gemacht werden, wenn dadurch Versagungsgründe ausgeräumt werden können (§ 145 Absatz 4 BauGB).
Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche, um die Informationen zu lesen.
Ort *
Datum *
Unterschrift der Bauherrin / des Bauherrn, der Antragstellerin / des Antragstellers
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