Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Sanierungsrechtliche Genehmigung
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Objektgruppe Weiterbearbeitung
Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde
Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
Geschäftsbereich / Aktenzeichen
Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung
nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
Für folgendes Vorhaben bzw. folgenden Rechtsvorgang wird eine sanierungsrechtliche Genehmigung beantragt:
Bitte mitbringen: Bauantragsunterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen, Ansichtszeichnungen etc.)
Bitte mitbringen: Planungsunterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen und / oder Ansichtszeichnungen - abhängig vom Vorhaben)
Bitte mitbringen: Planungsunterlagen (Lageplan, Grundrisszeichnungen, Schnittzeichnungen und / oder Ansichtszeichnungen - abhängig vom Vorhaben)
Bitte mitbringen: Miet- / Pachtvertrag, Grundriss mit Lage des betroffenen Objekts im Gebäude
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
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Sanierungsrechtliche Genehmigung
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Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
Bitte mitbringen: Vertrag, Lageplan vom Grundstück
Dem Antragsteller ist bekannt, das die sanierungsrechtliche Genehmigung versagt werden kann, wenn das beabsichtigte Vorhaben in irgendeiner Form die Durchführung der Sanierung bzw. das Erreichen der städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsziele unmöglich macht oder wesentlich erschwert wird oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde (§ 145 Abs. 2 BauGB).
Weiterhin ist bekannt, dass eine sanierungsrechtliche Genehmigung auch unter Auflage, Befristung und Bedingung erteilt oder vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrages abhängig gemacht werden, wenn dadurch Versagungsgründe ausgeräumt werden können (§ 145 Absatz 4 BauGB).
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Unterschrift der Bauherrin / des Bauherrn, der Antragstellerin / des Antragstellers