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Urkundenanforderung für eine Lebenspartnerschaftsurkunde
oder Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Wichtige Hinweise:
Der Kommunikationsweg per E-Mail ist unsicher, daher kann nicht für den Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten garantiert werden.
Die beantragte Urkunde wird Ihnen vom Standesamt innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach Zahlungseingang postalisch zugesandt.
Die Gebühr für eine Urkunde oder beglaubigte Abschrift oder einen Ausdruck beträgt 15,00 Euro.
Jede weitere Urkunde oder beglaubigte Abschrift oder jeder weitere Ausdruck der gleichen Art kostet 7,50 Euro.
Urkunden zu Rentenzwecken sind kostenlos.
Das Standesamt lagert Lebenspartnerschaftsurkunden nur für einen Zeitraum von 80 Jahren.
Für ältere Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Telefon: 05361 27-5730 oder E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de
Weitere Informationen zum Zahlverfahren (ePayment) finden Sie unter der folgenden Schaltfläche.
Angaben zur antragstellenden Person
Angaben zur beurkundeten Personen
Lebenspartnerschaftsurkunde Standard (DIN A4)
Lebenspartnerschaftsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
mehrsprachiger Auszug aus dem Lebenspartnerschaftseintrag (international)
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Standesamt
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
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