Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Kfz-Zulassung - Empfangsbevollmächtigung
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Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Kfz-Zulassungstelle
Postfach 10 09 44
38409  Wolfsburg

Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung nach § 6 Absatz 2
in Verbindung mit § 75 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Hinweis:

Als empfangsbevollmächtigte Person nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 75 Absatz 2  FZV werden Ihnen stellvertretend für die haltende Person behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Sie müssen die Post unverzüglich an die haltende Person des Fahrzeuges weiterleiten.
Angaben zur empfangsbevollmächtigten Person
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Ich bin damit einverstanden, empfangsbevollmächtigte Person nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 75 Absatz 2 FZV zu sein für:
Angaben zur Fahrzeug haltenden Person
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Kfz-Zulassung - Empfangsbevollmächtigung
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Angaben zum Fahrzeug
Als Fahrzeug haltende Person bevollmächtige ich die vorab benannte empfangsbevollmächtigte Person.
Datum
Unterschrift der Fahrzeug haltenden Person oder vertretungsberechtigten Person der Firma mit Firmenstempel
Unterschrift der empfangsbevollmächtigten Person oder vertretungsberechtigten Person der Firma mit Firmenstempel
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