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Hundesteuer - Anmeldung

Mit der Anmeldung und der nachfolgenden Datenabfrage wird Ihr Hund bei der Stadt Wolfsburg angemeldet. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Hundesteuerbescheid, der so lange gültig ist, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.

Angaben zur Person

Gemäß § 2 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg gelten volljährige Personen des selben Haushalts ebenfalls als Hundehalter und sind damit Gesamtschuldner.

Angaben zum Hund

Angaben zur Herkunft des Hundes

Sonstige Angaben

Versicherung der Richtigkeit

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Finanzen
Abteilung Steuerwesen
Postfach 10 09 44
38409  Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2593 oder 28-1448