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Mit der Anmeldung und der nachfolgenden Datenabfrage wird Ihr Hund bei der Stadt Wolfsburg angemeldet. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie den Hundesteuerbescheid, der so lange gültig ist, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Gemäß § 2 Absatz 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg gelten volljährige Personen des selben Haushalts ebenfalls als Hundehalter und sind damit Gesamtschuldner.
Angaben zur Herkunft des Hundes
Angaben zur vorbesitzenden Person oder Institution (Beispiel: Tierheim)
Angaben zur vorherigen Wohnanschrift
Versicherung der Richtigkeit
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Finanzen
Abteilung Steuerwesen
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2593 oder 28-1448