Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Gewerbesteuer Stundung und Herabsetzung Corona
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Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Finanzen
Steuerwesen
Porschestraße 49
38440  Wolfsburg
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Steuererleichterung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Auf die Festsetzung von Stundungszinsen wird nach Paragraf 234 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) verzichtet.
Angaben zur steuerpflichtigen Person
/
Debitorennummer *

Stundung

Infolge der Auswirkungen des Coronavirus können die nachfolgend genannten Gewerbesteuerzahlungen und -vorauszahlungen derzeit nicht geleistet werden (erhebliche Härte). Es wird deshalb eine Stundung bis zum 31.12.2020 im folgenden Umfang beantragt:
Euro

Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Euro
Euro
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Angaben wird mit der Unterschrift versichert.
Hinweis: Unrichtige Angaben können strafrechtliche Folgen haben (vergleiche Sanktionsvorschriften nach Paragrafen 370 und 378 AO)
Ort
Datum
Unterschrift
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