Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Objektgruppe Weiterbearbeitung
Gewerbesteuer Stundung und Herabsetzung Corona
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1. Seite für Stundung und mit einer angefügten 1 im Dateinamen für die Herabsetzung (Seite 2)
Geschäftsbereich Finanzen
Steuererleichterung aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Auf die Festsetzung von Stundungszinsen wird nach Paragraf 234 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) verzichtet.
Stundung
Infolge der Auswirkungen des Coronavirus können die nachfolgend genannten Gewerbesteuerzahlungen und -vorauszahlungen derzeit nicht geleistet werden (erhebliche Härte). Es wird deshalb eine Stundung bis zum 31.12.2020 im folgenden Umfang beantragt:
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Angaben wird mit der Unterschrift versichert.
Hinweis: Unrichtige Angaben können strafrechtliche Folgen haben (vergleiche Sanktionsvorschriften nach Paragrafen 370 und 378 AO)
Geben Sie die Ziffern, die Sie im Bild sehen, in das Feld ein. *