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Urkundenanforderung für eine Geburtsurkunde
oder Abschrift aus dem Geburtenregister
Wichtige Hinweise:
Der Kommunikationsweg per E-Mail ist unsicher, daher kann nicht für den Schutz der übermittelten personenbezogenen Daten garantiert werden.
Die beantragte Urkunde wird Ihnen vom Standesamt innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach Zahlungseingang postalisch zugesandt.
Die Gebühr für eine Urkunde oder beglaubigte Abschrift oder einen Ausdruck beträgt 15,00 Euro.
Jede weitere Urkunde oder beglaubigte Abschrift oder jeder weitere Ausdruck der gleichen Art kostet 7,50 Euro.
Urkunden zu Rentenzwecken sind kostenlos.
Das Standesamt lagert Geburtsurkunden nur für einen Zeitraum von 110 Jahren.
Für ältere Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv. Telefon: 05361 27-5730 oder E-Mail: izs-stadtarchiv@stadt.wolfsburg.de
Für ältere Urkunden vom Standesamt Velpke wenden Sie sich bitte an das Niedersächsische Landesarchiv Wolfenbüttel. Telefon: 05331 935-0 oder E-Mail: wolfenbuettel@nla.niedersachsen.de
Weitere Informationen zum Zahlverfahren (ePayment) finden Sie unter der folgenden Schaltfläche.
Angaben zur antragstellenden Person
Angaben zur beurkundeten Personen
Geburtsurkunde Standard (DIN A4)
Geburtsurkunde für Stammbuch (DIN A5)
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (international)
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Standesamt
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
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