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Freistellung einer Wohnung von der Belegungsbindung
gemäß Paragraf (§) 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)

Für jede Wohnung ist ein gesonderter Antrag auszufüllen!
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.

Angaben zur Person oder Organisation

Angaben zur freizustellenden Wohnung

Freistellungsgrund

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement
Abteilung Grundstücksvergabe, Erbbaurechte und Wohnungswesen
Porschestraße 49
38440  Wolfsburg