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Freistellung einer Wohnung von der Belegungsbindung
gemäß Paragraf (§) 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)
Für jede Wohnung ist ein gesonderter Antrag auszufüllen!
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.
Angaben zur Person oder Organisation
Angaben zur freizustellenden Wohnung
In diesem Zeitraum wurde die Wohnung über die örtliche Presse, Internet und oder anderweitig Wohnungssuchenden zu den folgenden Konditionen angeboten:
Die freigestellte Wohnung soll folgender Person überlassen werden:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement
Abteilung Grundstücksvergabe, Erbbaurechte und Wohnungswesen
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg