Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Objektgruppe Weiterbearbeitung
Akteneinsicht nach § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
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Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
Akteneinsicht nach § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Der Antrag ist nur gültig, wenn dieser nach dem Ausdrucken unterschrieben eingereicht wird.
Erklärung und Unterschrift
Ich versichere hiermit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Unterschrift der antragstellenden Person
Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich
Name und Anschrift der Eigentümerin / des Eigentümers
Name und Anschrift der antragstellenden Person
zur Akteneinsicht in die Bauakte meines Grundstücks
Straße, Hausnummer, Flur und Flurstück, Gemarkung
ggf. Kopien anfertigen zu lassen.
Unterschrift Eigentümerin / Eigentümer