Objektgruppe Weiterbearbeitung
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
folgender Wohnung bestätigt:
Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit ggf. Zusatz *
Straße, Hausnummer und Stockwerk *
Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus *
In die vorher genannte Wohnung *
Name und Anschrift der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers
Soweit eine Person in einer Einrichtung nach § 52 Abs. 1 BMG wohnhaft gemeldet ist und die Meldebehörde Kenntnis darüber hat, ist zum Schutz der Person ein bedingter Sperrvermerk zu setzen.
Es handelt sich um folgende Einrichtung nach § 52 BMG (Bedingte Sperrvermerke):
Sperrvermerk nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 BMG
(Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen)
Sperrvermerk nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BMG
(Einrichtung zum Schutz vor häuslicher Gewalt)
Sperrvermerk nach § 52 Abs. 1 Nr. 5 BMG
(Einrichtung zur Behandlung von Suchterkrankungen)
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Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer *
Name und Anschrift der Eigentümerin / des Eigentümers
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.
Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§ 54 in Verbindung mit § 19 BMG).
Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person