Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Aushändigung eines Aufenthaltstitels an eine bevollmächtitgte Person
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Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
- Ausländerbehörde -
Postfach 10 09 44
38409  Wolfsburg
E-Mail:

Aushändigung eines Aufenthaltstitels an eine bevollmächtitgte Person

Angaben zur antragstellenden Person der Vollmacht
/
Hiermit bevollmächtige ich ...
Angaben zur bevollmächtigten Person
/
... gegenüber der Ausländerstelle Wolfsburg dazu, sich meinen elektronischen Aufenthaltstitel aushändigen zu lassen.
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Aushändigung eines Aufenthaltstitels an eine bevollmächtitgte Person
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Datum
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Wichtige Hinweise:

1.
Die zur Abholung bevollmächtigte Person muss volljährig sein und sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
2.
Der Pass der Vollmacht ausstellenden Person muss zur Abholung mitgebracht werden.
3.
Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
4.
Die PIN für die Online-Ausweisfunktion kann bei der Abholung durch einen Bevollmächtigten nicht geändert werden, da die Änderung nur durch den Inhaber selbst vorgenommen werden darf.
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