Objektgruppe Weiterbearbeitung
Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung
bei der Stadt Wolfsburg für externe Partner
- Nutzungsvereinbarung -
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Vereinbarung zwischen der Stadt Wolfsburg (im folgenden Auftraggeber genannt), vertreten durch
und der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer (im folgenden Auftragnehmer genannt)
Name der berechtigten Person *
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wolfsburg und
bezüglich der Zusammenarbeit in der Cloud der Stadt Wolfsburg werden folgende Vereinbarungen geschlossen:
Vertraulichkeitsvereinbarung
Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind:
Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien, die der Auftragnehmer direkt oder indirekt zur Kenntnis nimmt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht.
Der Auftragnehmer wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.
Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -Materialien zurückzugeben.
Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung
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Stadt Wolfsburg - Online-Formular
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Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die der Stadt Wolfsburg durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Deutschen Recht. Gerichtsstand ist Wolfsburg.
Nutzung der Informationen ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben.
Verwendung von sicheren Passwörtern nach dem Stand der Technik (zur Zeit Mindestlänge von 12 Stellen und alphanumerisch).
Der Auftragnehmer erhält zur Erfüllung der Aufgaben und in dem dort vereinbarten Umfang die Möglichkeit, sich am Kommunikationsnetz der Stadt Wolfsburg anzumelden. Er ist ausschließlich befugt zum Zugriff auf den Server "cloud.stadt.wolfsburg.de".
Zur Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes und der informationstechnischen Sicherheit verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der folgenden Sicherheitsmaßnahmen:
Nutzung nur der im Rahmen der vereinbarten Leistungen zugewiesenen Rechte.
Sofortige Meldung von erkannten Sicherheitslücken an den Auftraggeber.
Freigegebene Kommunikationsverbindungen:
Ausschließlich organisatorische Themen; schützenswerte, betriebsinterne Daten dürfen ausschließlich über die Cloud der Stadt Wolfsburg ausgetauscht werden!