Erklärung über die Bereitschaft zum Abschluss der erforderlichen Versicherungen
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
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Veranstaltung auf öffentlichen Straßen
38409  Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Postfach 10 09 44
Stadt Wolfsburg
- Ordnungsamt -
E-Mail-Adresse *
Angaben zur Person
Name *
Vorname *
Straße und Hausnummer *
PLZ *
/
Telefonnummer *
Ort *
Veranstaltung auf öffentlichen Straßen nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Angaben zur Veranstaltung
Anzahl der teilnehmenden Personen *
Beginndatum *
Beginn *
Ende *
Bezeichnung der Veranstaltung *
Durchführungszeitraum
Enddatum *
Start-Uhrzeit *
Ende-Uhrzeit *
Start und Ziel
Start-Ort *
Ziel-Ort *
Hinweis:
Sofern für die Veranstaltung zusätzliche Genehmigungen anderer Institutionen (zum Beispiel: Forstamt, Kirche) erforderlich sind, müssen diese nach Erteilung für diesen Antrag nachgereicht werden!
Die verantwortlichen Personen des Veranstalters erklären hiermit Bereitschaft, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird bestätigt, dass der Nachweis des Versicherungsschutzes für die teilnehmenden Fahrzeuge vor Beginn der Veranstaltung geprüft wird (Fahrer- und Halter-Sporthaftpflichtversicherung, gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung). *
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Veranstaltung auf öffentlichen Straßen
Datum
Unterschrift der verantwortlichen Personen (Veranstalter)
Strecken- und Zeitplan für die Durchführung der Veranstaltung
Der Streckenplan muss den Verlauf der gesamten Fahrtroute enthalten, einschließlich der Abschnitte auf nicht öffentlichen Straßen.
Gesamtstreckenlänge
Standorte von Kontrollstellen
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Erklärung über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
Die verantwortlichen Personen der Veranstaltung
Bezeichnung der Veranstaltung
erklären sich bereit:
1.
den Bund, das Land / die Länder
Bezeichnung des Landes / der Länder
die Landkreise, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlaß der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von teilnehmenden Personen oder von Dritten erhoben werden.
2.
Über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus verpflichten die verantwortlichen Personen sich, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von teilnehmenden Personen durch die Veranstaltung oder aus Anlaß ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen und Wegen einschließlich der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschaden) entstehen. Soweit aufgrund besonderer landesrechtlicher Vorschriften Kostenersatz für polizeiliche Maßnahmen aus Anlaß der Veranstaltung verlangt werden, bleibt dieser Ersatzanspruch unberührt.
Ebenso unberührt bleiben der Kostenersatz für besondere Maßnahmen der Straßenverkehrs- und -baubehörden (Baulastträger, Wegeeigentümer, Unterhaltungspflichtiger) und die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren.
3.
Darüber hinaus stehen den verantwortlichen Personen und den teilnehmenden Personen keinerlei SchadenersatzansprüchegegendenStraßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) zu für Schäden, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurück geführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörden übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über ihre Bereitschaft, Versicherungsschutz zu gewähren
Bezeichnung der Veranstaltung
Datum der Veranstaltung
Es wird hiermit bestätigt, daß die Versicherung bereit ist, den erforderlichen Versicherungsschutz für die oben bezeichnete Veranstaltung zu gewähren. *
Datum
Unterschrift der Versicherung