Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Umzugsmeldung bei der Meldebehörde in Wolfsburg
- nur bei Wohnungswechsel innerhalb von Wolfsburg
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Objektgruppe Weiterbearbeitung
Geschäftsbereich Bürgerdienste
- Die Daten werden aufgrund des § 24 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) erhoben.
- Die Umzugsmeldung muss für jede Person einzeln ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Hinweise über Widerspruchsrechte bei Datenübermittlungen und über Auskunftssperren finden Sie im Hinweisblatt.
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Umzugsmeldung bei der Meldebehörde in Wolfsburg
- nur bei Wohnungswechsel innerhalb von Wolfsburg
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