Stadt Wolfsburg - Online-Formular
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Objektgruppe Weiterbearbeitung
Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
Zusendung von Kopien aus der Bauakte
Der antragstellender Person ist bekannt, dass nach dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz Gebühren für die Bearbeitung sowie für das Anfertigen von Kopien aus der Bauakte erhoben werden.
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Hinweis:
Der Antrag ist nur gültig, wenn dieser nach dem Ausdrucken unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail eingereicht wird.
Unterschrift der antragstellenden Person