Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Kfz-Zulassung - Empfangsbevollmächtigung
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Objektgruppe Weiterbearbeitung
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung nach § 6 Absatz 2
in Verbindung mit § 75 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Hinweis:
Als empfangsbevollmächtigte Person nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 75 Absatz 2 FZV werden Ihnen stellvertretend für die haltende Person behördliche Mitteilungen, Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Sie müssen die Post unverzüglich an die haltende Person des Fahrzeuges weiterleiten.
Ich bin damit einverstanden, empfangsbevollmächtigte Person nach § 6 Absatz 2 in Verbindung mit § 75 Absatz 2 FZV zu sein für:
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Kfz-Zulassung - Empfangsbevollmächtigung
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Als Fahrzeug haltende Person bevollmächtige ich die vorab benannte empfangsbevollmächtigte Person.
Unterschrift der Fahrzeug haltenden Person oder vertretungsberechtigten Person der Firma mit Firmenstempel
Unterschrift der empfangsbevollmächtigten Person oder vertretungsberechtigten Person der Firma mit Firmenstempel