Ausstellung eines Jagdscheines
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Objektgruppe Weiterbearbeitung
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ausstellung eines Jagdscheines
Angaben zur antragstellenden Person
Jägerprüfung abgelegt am *
Ich beantrage die
Ausstellung eines Jagdscheines
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Name der Jagdhaftpflichtversicherung *
Ein Strafverfahren, dass eine Versagung nach § 17 BJG zur Folge haben könnte, ist gegen mich
Hinweis nach § 9 Nds. Datenschutzgesetz:
Die obigen Angaben sind nach § 15 Bundesjagdgesetz in Verbindung m. Art. 25 Nds. Landesjagdgesetz für die Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheines notwendig.
Erklärung über Gesamtjagdfläche zum Antrag auf - Ausstellung - Verlängerung - eines
Jahres- bzw. Dreijahresjagdscheines
Ort und Bezeichnung der Jagd
Fläche, für die die Jagdbefugnis besteht in ha
Rechtsgrund der Jagdbefugnis (Eigentum, Nießbrauch, Alleinpacht, Mitpacht, Unterpacht, Jagderlaubnis)
Unterschrift der antragstellenden Person
Angaben zur antragstellenden Person
Ausstellung eines Jagdscheines
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Verfügung
2. Versagungsgründe nach § 17 BJG
5. Gebührenverzeichnis Nr.
Unterschrift (Im Auftrage)
Unterschrift des Antragstellers
Den beantragten Jagdschein habe ich heute erhalten.
4. Hinweis nach § 9 Datenschutzgesetz:
Die obigen Angaben sind nach Art. 25 Abs. 4 Nds. Landesjagdgesetzes für die Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines notwendig.
Erläuterungen
1. Als Fläche ist einzutragen, sofern in einem Jagdbezirk
a) eine Person allein zur Jagd befugt ist: die gesamte Fläche
b) mehrere Personen als Mitpächter zur Jagd befugt sind: die anteilige Fläche (z. B. bei 3 Mitpächtern
2. Unterverpachtete Flächen sind von der Gesamtfläche abzuziehen.
3. Eine unentgeltliche Jagderlaubnis oder eine Erlaubnis zu Einzelabschüssen ist nicht zu
Eine entgeltliche Jagderlaubnis ist auch dann voll zu berücksichtigen, wenn sie inhaltlich beschränkt ist
(z. B. nur für Niederwild oder nur für bestimmte Wildarten).
c) entgeltliche Jagderlaubnisse erteilt sind: sowohl für den Revierinhaber als auch die Erlaubnisnehmer
die anteilige Fläche (wie bei Mitpächtern, z. B. 1 Revierinhaber, 2 Erlaubnisnehmer = 1/3 Anteil).