Ausstellung eines Jagdscheines
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38409  Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Postfach 10 09 44
Stadt Wolfsburg
- Ordnungsamt -

Ausstellung eines Jagdscheines

Angaben zur antragstellenden Person

Nachname *
Vornamen *
Geburtsort *
Geburtsdatum *
Straße und Hausnummer *
PLZ *
/
Beruf *
Staatsangehörigkeit *
Jägerprüfung abgelegt am *

Ich beantrage die

vom
vom
vom
vom
bis
bis
bis
bis
Ort *
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Name der Jagdhaftpflichtversicherung *
Versicherungsnummer *
Ein Strafverfahren, dass eine Versagung nach § 17 BJG zur Folge haben könnte, ist gegen mich
Hinweis nach § 9 Nds. Datenschutzgesetz:
Die obigen Angaben sind nach § 15 Bundesjagdgesetz in Verbindung m. Art. 25 Nds. Landesjagdgesetz für die Erteilung und Verlängerung eines Jagdscheines notwendig.
Erklärung über Gesamtjagdfläche zum Antrag auf - Ausstellung - Verlängerung - eines

Jahres- bzw. Dreijahresjagdscheines

Lfd.Nr.
Ort und Bezeichnung der Jagd
Gesamtfläche in m²
Fläche, für die die Jagdbefugnis besteht in ha
Rechtsgrund der Jagdbefugnis (Eigentum, Nießbrauch, Alleinpacht, Mitpacht, Unterpacht, Jagderlaubnis)

Unterschrift der antragstellenden Person

Datum und Unterschrift

Angaben zur antragstellenden Person

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Verfügung

1.   BZR - Auskunft
ja
nein
2.   Versagungsgründe nach § 17 BJG
ja
nein
3.
jagdschein Nr.
gem. Antrag
ausstellen
verlängern
4.   Gebühr
5.   Gebührenverzeichnis Nr.
6.   z. d. A.

Unterschrift (Im Auftrage)

Datum und Unterschrift
Datum und Unterschrift

Unterschrift des Antragstellers

Den beantragten Jagdschein habe ich heute erhalten.
4. Hinweis nach § 9 Datenschutzgesetz:
Die obigen Angaben sind nach Art. 25 Abs. 4 Nds. Landesjagdgesetzes für die Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines notwendig.

Erläuterungen

1. Als Fläche ist einzutragen, sofern in einem Jagdbezirk
a) eine Person allein zur Jagd befugt ist: die gesamte Fläche
b) mehrere Personen als Mitpächter zur Jagd befugt sind: die anteilige Fläche (z. B. bei 3 Mitpächtern
2. Unterverpachtete Flächen sind von der Gesamtfläche abzuziehen.
3. Eine unentgeltliche Jagderlaubnis oder eine Erlaubnis zu Einzelabschüssen ist nicht zu
Eine entgeltliche Jagderlaubnis ist auch dann voll zu berücksichtigen, wenn sie inhaltlich beschränkt ist
(z. B. nur für Niederwild oder nur für bestimmte Wildarten).
berücksichtigen.
c) entgeltliche Jagderlaubnisse erteilt sind: sowohl für den Revierinhaber als auch die Erlaubnisnehmer
 1/3);
die anteilige Fläche  (wie bei Mitpächtern, z. B. 1 Revierinhaber, 2 Erlaubnisnehmer = 1/3 Anteil).