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Investitionszuschuss für Baumaßnahmen ab 5.000,00 Euro
gemäß den Richtlinien der Stadt Wolfsburg zur Förderung des Sports
- Ausführliche Begründung oder Bedarfserläuterung für die geplante Maßnahme
- Drei Vergleichsangebote (plausible Kostenaufstellung oder -schätzung durch Fachplaner)
- Nachweis der Eigentumsrechte oder langfristigen Nutzungsrechte (Beispiel: aus Pachtverträgen)
- Baugenehmigung (wenn erforderlich), ersatzweise positiv beschiedene Bauvoranfrage
- Beschluss der Vereinsmitgliederversammlung (wenn erforderlich)
- Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung
Der Verein versichert, dass für die oben genannte Maßnahme ein städtischer Zuschuss ausschließlich vom
Geschäftsbereich Sport der Stadt Wolfsburg beantragt wird. Dem Verein ist bewusst, dass die oben genannte Maßnahme vorfinanziert werden muss.
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Sport
Rothenfelder Straße 14
38440 Wolfsburg
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