Name der entgegennehmenden Gemeinde
Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)
Gewerbe - Ummeldung
nach § 14 GewO oder § 55c GewO
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Angaben zum Betriebsinhaber
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel: OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigenes Formular auszufüllen. Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11 und 27 und 28 die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlichen Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.
Objektgruppe Weiterbearbeitung
Angaben zur Person
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)
Geburtsort / Geburtsland *
Benennung der Staatsangehörigkeit
Anschrift der Wohnung (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) *
Angaben zum Betrieb
Vertretungsberechtigte Person oder Betriebsleiter (nur bei inländischen Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen
Name der vertretungsberechtigten Person
Vorname(n) der vertretungsberechtigten Person
Anschriften (Straße, Hausnr., PLZ, Ort)
Welche Tätigkeit wird nach der Änderung ausgeübt?
(genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben - zum Beispiel: Herstellung von Möbeln, Elektroinstallation und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln; bei mehreren Tätigkeiten bitte Schwerpunkt kennzeichnen)
Neu ausgeübte Tätigkeit - ggf. Beiblatt verwenden
Weiterhin ausgeübte Tätigkeit - ggf. Beiblatt verwenden
Sonstige Gründe für die Ummeldung (zum Beispiel: Betriebsverlegung innerhalb der Gemeinde, freiwillige Angaben: Aufgabe einer Tätigkeit, Änderung des Namens des Gewerbetreibenden, Nebenerwerb)
Zahl der bei Ummeldung tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers); ohne Inhaber
Die Ummeldung wird erstattet für *
Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle eingetragen oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:
Bitte fügen Sie eine Kopie Ihrer Erlaubnis der Meldung bei.
Nur für Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung
Nur für Ausländer, die einen Aufenthaltstitel benötigen
Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungs- und Baurecht.