Objektgruppe Weiterbearbeitung
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
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Zustimmungserklärung für Ausweisdokumente
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Zustimmungserklärung für Ausweisdokumente
Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter bin ich mit der Ausstellung eines
Neben der minderjährigen Person selbst, muss bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis bis zum 16. Lebensjahr; Reisepass bis zum 18. Lebensjahr) immer eine gesetzliche oder bevollmächtigte Vertretung - Vollmacht ist vorzulegen - anwesend sein.
Die Beantragung kann auch von einem Erklärungsboten (Beispiel: den Großeltern oder einer sonstigen verwandten Person der nicht volljährigen oder zu betreuenden Person) überbracht werden. In diesen Fällen muss der Antrag von der gesetzlichen Vertretung unterzeichnet sein.
Zudem muss der Erklärungsbote eine Vollmacht der gesetzlichen Vertretung vorlegen, aus der hervorgeht, dass er zur Überbringung des Antrags ermächtigt wurde.
Die Ausweise der sorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person sind mitzubringen.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, wird die gemeinsame Sorgeerklärung benötigt.
Ferner ist die Bestallungsurkunde oder der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, wenn die Person unter Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft steht.
Wenn in Wolfsburg noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, wird zusätzlich die Geburtsurkunde benötigt.
Für alle Dokumente wird ein Foto mit biometrischen Merkmalen benötigt, unabhängig vom Alter der betroffenen Person.
Ab dem 10. Lebensjahr muss die betroffene Person den Ausweis unterschreiben. Unabhängig vom Alter werden in den Ausweisdokumenten die Größe und die Augenfarbe eingetragen.
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