Denkmalpflege - denkmalrechtliche Genehmigung
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
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Objektgruppe Weiterbearbeitung
Denkmalpflege - denkmalrechtliche Genehmigung
Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
Fachgebiet Denkmalschutz und Baukultur
Eingangsvermerk der Behörde
Geschäftszeichen / Aktenzeichen
Den beigefügten Unterlagen entsprechend wird für die nachstehend bezeichnete Maßnahme die denkmalrechtlichte Genehmigung gemäß §§ 10, 12 bzw. 13 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) beantragt.
Denkmalpflege - denkmalrechtliche Genehmigung
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Hinweis:
Mit den Maßnahmen darf grundsätzlich erst nach schriftlicher Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung begonnen werden!