Objektgruppe Weiterbearbeitung
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
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Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung
- Untere Bauaufsichtsbehörde -
Auskunft und Übersendung einer Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis
Beantragt wird eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Wolfsburg für *
Wenn eine Eintragung im Baulastenverzeichnis der Stadt Wolfsburg (Baulast) vorhanden ist, wird um Übersendung einer Abschrift gebeten.
Es ist bekannt, dass die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und die Übersendung von Abschriften gebührenpflichtig ist.
Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde
Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde
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Die Gebühren für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und für die Übersendung von Abschriften werden nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenordnung - BauGO) vom 13.01.1998 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 3) in der zur Zeit geltenden Fassung erhoben.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (Negativbescheinigung): 30,00 Euro je Flurstück
Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis (Abschrift): 30,00 Euro je Flurstück