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Förderung nach der Zuschussrichtlinie von internationalen Kulturvereinen und Maßnahmen für eine weltoffene Gesellschaft

Angaben zur Person oder zum Verein

Angaben zur Maßnahme

Zuschüsse

Der Antrag muss innerhalb von einem Monat nach Durchführung der Maßnahme gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Antragstellung mehr möglich.
Dem Antrag sind Kopien der Kostenbelege beizufügen, die im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. In jedem Fall ist ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahme öffentlich zugänglich ist.

Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit

Angaben zum Konto

Bitte die Zuschüsse auf das unten angegebene Konto überwieden:

Anerkennung der Förderrichtlinien


Rückfragen:
Stadt Wolfsburg
Integrationsreferat
Porschestraße 49
38440  Wolfsburg

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Hinweis:

Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird dadurch nicht berührt. Sie können den Widerruf per E-Mail an sekretariat.integrationsreferat@stadt.wolfsburg.de mitteilen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
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Ich bin kein Computer!