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Förderung nach der Zuschussrichtlinie von internationalen Kulturvereinen und Maßnahmen für eine weltoffene Gesellschaft
Angaben zur Person oder zum Verein
Der Antrag muss innerhalb von einem Monat nach Durchführung der Maßnahme gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist keine Antragstellung mehr möglich.
Dem Antrag sind Kopien der Kostenbelege beizufügen, die im direkten Zusammenhang mit der Maßnahme stehen. In jedem Fall ist ein Nachweis erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahme öffentlich zugänglich ist.
Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit
Bitte die Zuschüsse auf das unten angegebene Konto überwieden:
Anerkennung der Förderrichtlinien
Rückfragen:
Stadt Wolfsburg
Integrationsreferat
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
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Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird dadurch nicht berührt. Sie können den Widerruf per E-Mail an sekretariat.integrationsreferat@stadt.wolfsburg.de mitteilen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
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