Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Förderung von Chören, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Orchester und Tanzgruppen
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Angaben zur antragstellenden Person oder Einrichtung
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Angaben zur Förderung
Euro
Folgende Unterlagen liegen dem Antrag bei:
Die Unterlagen zur Eintragung im Vereinsregister mit Satzung und die Kopie des Feststellungsbescheides sind nur dann beizufügen, wenn die aktuellen Unterlagen der Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Kultur, Geschäftsstelle noch nicht vorliegen.

Sollten Sie im vorangegangenen Jahr einen Zuschuss erhalten haben, fügen Sie bitte ebenfalls den Bericht der diesjährigen Jahreshauptversammlung und den entsprechenden Kassenbericht bei.
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Förderung von Chören, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Orchester und Tanzgruppen
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Verwendungsnachweis Förderung Vorjahr

Einwilligungserklärung in die Verarbeitung personenbezogener Daten für den vorgenannten Zweck gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 11 und Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Hinweis:

Eine Inanspruchnahme der kulturellen Förderung ohne Angabe der vorgenannten personenbezogenen Daten ist nicht möglich.

Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird dadurch nicht berührt. Sie können den Widerruf per E-Mail an kulturfoerderung@stadt.wolfsburg.de mitteilen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
Datum
Unterschrift (nur erforderlich bei postalischer Einsendung)
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Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Kultur
Kulturförderung
Porschestraße 51
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1595
E-Mail:
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