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Förderung kultureller Projekte und Jubiläen
Angaben zur antragstellenden Person oder Einrichtung
Fügen Sie dem Antrag bitte eine ausformulierte Beschreibung des Projektes bei. Diese soll neben einer ausführlichen Beschreibung auch die Zielsetzung, die Zielgruppe, den Zeitplan sowie gegebenenfalls eine Programmübersicht beinhalten.
Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
Sollte das Vorhaben vor Bekanntgabe eines Zuwendungsbescheides begonnen werden, so ist eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Projektbezogene Einnahmen
Fügen Sie dem Antrag bitte einen Kosten- und Finanzierungsplan bei, aus dem alle Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Personal- und Sachausgaben (Beispiel: Werbung, Fahrtkosten, Mieten) sowie Investitionen oder Beschaffungen detailiert hervorgehen.
Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan nach Antragstellung sind unverzüglich nachzureichen.
Weitere Informationen und Unterlagen
Erklärung der antragstellenden Person
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Kultur
Kulturförderung
Porschestraße 51
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1595
Einwilligungserklärung in die Verarbeitung personenbezogener Daten für den vorgenannten Zweck gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 4 Nummer 11 und Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Eine Inanspruchnahme der kulturellen Förderung ohne Angabe der vorgenannten personenbezogenen Daten ist nicht möglich.
Sie können diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten wird dadurch nicht berührt. Sie können den Widerruf per E-Mail an kulturfoerderung@stadt.wolfsburg.de mitteilen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen.
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