Objektgruppe Weiterbearbeitung
Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Vollmacht für Fahrzeugzulassung / Einzugsermächtigung
Vollmacht für Fahrzeugzulassung / Einzugsermächtigung
Hiermit bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir (Halter / Halterin)
Herrn / Frau / Firma (Bevollmächtigte(r))
das nachstehende Fahrzeug auf meinen/unseren Namen zuzulassen und die Fahrzeugpapiere in Empfang
zu nehmen.
Ich erkläre mein Einverständnis, dass dem Bevollmächtigten meine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse
bekannt gegeben werden dürfen. Die Vollmacht umfasst auch die Entgegennahme einer Aufstellung der
Kraftfahrzeugsteuerrückstände, sowie der Gebührenrückstände bei der Stadt Wolfsburg im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung.
Das SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzug der für das zuzulassende Fahrzeug (frühestens zum jeweiligen Fälligkeitstag) zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer ist über die folgende Schaltfläche zu erreichen. Das Formular öffnet sich im neuen Fenster.
SEPA-Mandat zum Lastschrifteinzugsverfahren
(gilt nur für die Kraftfahrzeugsteuer ab dem Tag der Zulassung des Kraftfahrzeugs)
vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO ist und dass die Fahrzeug-Ident.-Nr. am Fahrzeug mit der im Fahrzeugbrief übereinstimmt. Die Kennzeichenschilder werden vorschriftsmäßig angebracht.
Die/Der Unterzeichnende stellt die Zulassungsstelle von sämtlichen Ansprüchen frei, die ihr gegenüber von
Dritten wegen dieser Zulassung erhoben werden sollten.
Erklärung nach § 6 Abs. 8 in Verbindung mit § 10 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
Ich/Wir versichere/n, dass das Fahrzeug mit der Fahrzeug-Ident.-Nr.
Unterschrift der Halterin / des Halters (ggf. Firmenstempel)
Bitte füllen Sie das SEPA-Mandat sorgfältig aus, unterschreiben Sie diese und legen Sie sie
bei der Zulassungsbehörde vor. Sie erhalten vor der Abbuchung wie gewohnt einen Steuerbescheid,
aus dem sich die Höhe und die Fälligkeit der Steuer ergeben. Die Zulassungsbehörde
kann Ihnen hierüber keine Auskünfte erteilen.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge übersenden Sie die Ermächtigung direkt an das zuständige
Hauptzollamt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden oder umschreiben, erlischt automatisch das erteilte SEPA-Mandat. Bei Anmeldung eines neuen Fahrzeugs müssen Sie deshalb erneut ein Mandat erteilen.
Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet.
Die Weitergabe an Stellen außerhalb des Hauptzollamtes erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen
des Mandates und bei etwaigen Erstattungen.
Eventuelle Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie bitte dem Hauptzollamt mit.
Lastschrifteinzugsverfahren
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
In Niedersachsen ist für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto bei einem Geldinstitut erforderlich. Die Ermächtigung muss in Form eines SEPA-Mandates erteilt werden und bietet folgende Vorteile:
- Sie brauchen keine Überweisungsformulare mehr auszufüllen.
- Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
- Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht versäumen.
- Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben kostensparend zu erfüllen.
In Niedersachsen ist ab dem 1. Juli 2008 für die Zulassung eines Fahrzeugs Voraussetzung, dass der
Halter/die Halterin keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Fall der Bevollmächtigung setzt die
Zulassung eine Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters voraus, nach der die
kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse an denjenigen, der das Fahrzeug zulässt, bekannt gegeben
werden dürfen. Im Rahmen der zulassungsrechtlichen Befassung wird der Person, die das Fahrzeug
zulässt, in der Zulassungsbehörde mitgeteilt, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeugs durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Dazu ist es erforderlich, dass Sie die umseitig abgedruckte Vollmacht vollständig ausfüllen und
unterschreiben. Personalausweis oder Reisepass auch des Vollmachtgebers sind mitzubringen.
Hinweise:
Bei Firmen bitte Unterschrift durch den zeichnungsberechtigten Vertreter und die Nummer des Handelsregistereintrags angeben.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter(s) erforderlich.