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Wochenmarkt - Zuweisung einer Standfläche

Die Teilnahmedauer am Wochenmarkt beträgt mindestens 3 Monate.
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.

Angaben zur Person oder Organisation

Angaben zur Standfläche

Hinweis zum Teilnahmebeginn:

Die Gebühren werden monatlich im Voraus durch Gebührenbescheid festgesetzt, daher empfiehlt sich ein Beginn zum Monatsbeginn (§ 2 der Marktgebührenordnung der Stadt Wolfsburg).
Standort(e) und Markttag(e) - Mehrfachnennungen möglich!

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer B002
Porschestraße 49
38440  Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2420