Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Wochenmarkt - Zuweisung einer Standfläche
Die Teilnahmedauer am Wochenmarkt beträgt mindestens 3 Monate.
zur Anmeldung am Onlineformular
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Angaben zur Person oder Organisation
Organisation
Nachname *
Vorname *
Straße und Hausnummer *
PLZ *
Ort *
Rufnummer *
E-Mail-Adresse
Homepage
Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte hochladen (Foto in JPG oder PNG, Datei als GIF oder PDF, max 2 MB)
Bitte Reisegewerbekarte oder Gewerbeanmeldung beifügen!
Angaben zur Standfläche
Art der Verkaufseinrichtung *
Bitte auswählen!
Verkaufsstand
Verkaufswagen
Foto der Verkaufseinrichtung (Foto in JPG oder PNG, Datei als GIF oder PDF, max 2 MB) Bitte gegebenenfalls nachreichen!
Bitte ein Foto Ihrer Verkaufseinrichtung beifügen!
Größe gewünschter Standfläche (lfdm) *
gewünschter Teilnahmebeginn *
Strom wird benötigt *
Bitte auswählen!
ja
nein
Hinweis zum Teilnahmebeginn:
Die Gebühren werden monatlich im Voraus durch Gebührenbescheid festgesetzt, daher empfiehlt sich ein Beginn zum Monatsbeginn (§ 2 der Marktgebührenordnung der Stadt Wolfsburg).
Hinweis zur Stromnutzung:
Eventuelle Kosten für Strom werden gesondert nach Verbrauch abgerechnet. Voraussetzung ist ein eigener, geeichter Stromzähler zur Ermittlung des Verbrauchs.
Angaben zu Verkaufswaren - Was verkaufen Sie? *
Standort(e) und Markttag(e) - Mehrfachnennungen möglich!
Rathaus - mittwochs, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Rathaus - samstags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Fallersleben - mittwochs, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Fallersleben - samstags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Brandenburger Platz - dienstags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Brandenburger Platz - freitags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Hansaplatz - donnerstags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Westhagen - donnerstags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Vorsfelde - freitags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Detmerode - samstags, von 08:00 bis 13:00 Uhr
Ich bin darüber informiert, dass die Teilnahmedauer am Wochenmarkt mindestens 3 Monate beträgt. Außerdem habe ich die Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg sowie die Satzung über die Gebühren für den Wochenmarktverkehr in der Stadt Wolfsburg zur Kenntnis genommen. *
Marktgebührenordnung
Wochenmarktsatzung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer B002
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2420
E-Mail:
gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de
Informationen nach Artikel 13 DSGVO
Abschließen & Versenden
Zwischenspeichern
Löschen
Drucken