Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet

Waffenbesitzkarte (WBK)

Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.

Angaben zur Art der Beantragung


Angaben zur Person

Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung

Ich bin nicht... *
Ich leide nicht an... *

Angaben zu Waffen

Ich möchte nachfolgende Schusswaffen führen:

Prüfungen, Vorschriften und Sicherheit

Begründung

Aus nachstehenden Gründen reichen erwerbsscheinfreie Schusswaffen oder Munition für meine Zwecke nicht aus: *

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
- Ordnungsamt -
Postfach 10 09 44
38409  Wolfsburg

Datenschutzrechlicher Hinweis

Sie sind gemäß § 39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Behörde eine unbeschränkte Auskunft auf dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle und Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.