Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.
Angaben zur Art der Beantragung
Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung
Für weitere Waffen fügen Sie bitte unbedingt eine gesonderte Datei bei!
Der Wechsel- und Austauschlauf ist für folgende in der Waffenbesitzkarte eingetragene Schusswaffe vorgesehen:
Ich möchte nachfolgende Schusswaffen führen:
Angaben nur bei Waffenscheinanträgen
Bitte fügen Sie die Haftpflichtversicherung als Nachweis unbedingt bei!
Der Waffenschein kann mit dem Zusatz versehen werden, dass er auch für andere zuverlässige, sachkundige und körperlich geeignete Personen gilt, soweit sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses die Schusswaffen nach den Weisungen des Erlaubnisinhabers zu führen haben.
Prüfungen, Vorschriften und Sicherheit
Bitte fügen Sie unbedingt einen Nachweis der Sachkundeprüfung als gesonderte Datei bei!
Bitte fügen Sie unbedingt den Kaufbeleg und Fotos vom Waffenschrank als gesonderte Dateien bei!
Aus nachstehenden Gründen reichen erwerbsscheinfreie Schusswaffen oder Munition für meine Zwecke nicht aus: *
Bitte fügen Sie ein oder mehr Bedürfnisnachweise als gesonderte Dateien bei!
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
- Ordnungsamt -
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
Datenschutzrechlicher Hinweis
Sie sind gemäß § 39 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Behörde eine unbeschränkte Auskunft auf dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle und Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.