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Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) zur Teilnahme an einem stattlich anerkannten Fachlehrgang
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragsstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben müssen.
Angaben zur Zuverlässigkeit *
Angaben zur persönlichen Eignung (§ 8 SprengG)
Ich versichere hiermit, dass ich die für die beabsichtigte Tätigkeit des Umgangs oder Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen erforderliche persönliche Eignung besitze.
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg