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Beantragung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG)
Für die Nutzung des Onlineformulars ist eine Anmeldung über das BundID notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragsstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben müssen.
Angaben zum bisherigen Besitz von Erlaubnissen
Angaben zur beantragten Menge
Angaben zu den benötigten Explosionsstoffen
Bitte Skizze zu der Aufbewahrung der Explosionsstoffe beifügen. *
Angaben zur ausgeübten Tätigkeit
Bescheinigung beifügen. *
Bescheinigung beifügen. *
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg