Stadt Wolfsburg - Online-Formular
Steueranmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
gemäß § 12 Absatz 2 der Vergnügungssteuersatzung für
(bis 28.02.2023 nach § 10 Absatz 1 der Satzung)
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Finanzen
Steuerwesen
Postfach 10 09 44
38440  Wolfsburg
878300 -

Steueranmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
gemäß § 12 Absatz 2 der Vergnügungssteuersatzung für
(bis 28.02.2023 nach § 10 Absatz 1 der Satzung)

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Angaben zur Person der Aufstellerin oder des Aufstellers

Spielgeräteübersicht für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

Nur bei gleichem Aufstellungsort der Geräte ausfüllen. ->
lfd. Nr.
Aufstellungsort *

a) Gerätename *
b) Zulassungsnummer *
Kassierung/en *
Steuer
in Euro
(       %)
a) Straße und Hausnummer
b) Name des Lokals bzw. der Spielstätte
a) vom
b) bis
1.
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2.
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5.
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Steueranmeldung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 12 Absatz 2 der Vergnügungssteuersatzung
(bis 28.02.2023 nach § 10 Absatz 1 der Satzung)

Spielgeräteübersicht für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

lfd. Nr.
Aufstellungsort *

a) Gerätename *
b) Zulassungsnummer *
Kassierung/en *
Steuer
in Euro
(       %)
a) Straße und Hausnummer
b) Name des Lokals bzw. der Spielstätte
a) vom
b) bis
9.
a)
a)
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b)
b)
b)
10.
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11.
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12.
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Wenn Sie weitere Geräte zu versteuern haben, nutzen Sie bitte das Beiblatt und ergänzen im Folgenden den Übertrag.

Übertrag aus der Liste weiterer Spielgeräte mit Gewinnbeteiligung

Berechnung der Vergnügungsteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Stück
Euro
Euro

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlagen sind das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz und die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Wolfsburg in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die widerspruchslose Annahme dieser Anmeldung durch die Stadt Wolfsburg gilt als formloser Steuerbescheid (Heranziehung). Bitte beachten Sie, dass insoweit kein gesonderter Steuerbescheid und keine weitere Zahlungsaufforderung erteilt werden.
Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 Abgabenordnung).
Gegen diese Heranziehung zur Vergnügungssteuer kann innerhalb eines Monats Klage bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig oder Postfach 47 27, 38037 Braunschweig, erhoben werden.
Die Frist zur Einlegung der Klage beginnt mit dem Tag des Eingangs dieser Steueranmeldung bei der Stadt Wolfsburg. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung und befreit nicht von der fristgemäßen Entrichtung der Steuer (§ 80 Absatz 2 Nummer 1 Verwaltungsgerichtsordnung).
Weitere Hinweise zur Vergnügungssteuer finden Sie über die nebenstehende Schaltfläche "Hinweise".
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe.
Ort
Datum
Unterschrift
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